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Rundenwettkämpfe - Hausverbot
Nach Rücksprache mit dem Hessischen Schützenverbande hat sich der
Kreisvorstand und die Rundenwettkampfleitung der vom Landesverband
vorgeschlagenen Regelung angeschlossen :
Wurde einem Schützen ein Hausverbot erteilt und dieser startet für
eine Mannschaft an den Rundenwettkämpfen, so muss der Hausverboterteilende
Verein auf eigene Kosten dafür Sorge tragen eine geeignete Ausweichmöglichkeit
zu finden um den Wettkampf auf einem neutralen Stand auszutragen.
Der
Verein in dessen Mannschaft Schützen mit Hausverbot starten, muss dem
gastgebenden (Hausverbotserteilenden) Verein mindestens 14 Tage vorher
mitteilen, dass in ihrer Mannschaft Schützen
starten möchten, gegen die ein Hausverbot vom Gastgeber erteilt
wurde.
Hiermit hat der gastgebende (Hausverbotserteilende) Verein eine
angemessene Frist geeignete Ausweichmöglichkeit zu finden.
Der Kreisvorstand
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