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 Rundenwettkämpfe - Hausverbot

Nach Rücksprache mit dem Hessischen Schützenverbande hat sich der Kreisvorstand und die Rundenwettkampfleitung der vom Landesverband vorgeschlagenen Regelung angeschlossen :

Wurde einem Schützen ein Hausverbot erteilt und dieser startet für eine Mannschaft an den Rundenwettkämpfen, so muss der Hausverboterteilende Verein auf eigene Kosten dafür Sorge tragen eine geeignete Ausweichmöglichkeit zu finden um den Wettkampf auf einem neutralen Stand auszutragen.

Der Verein in dessen Mannschaft Schützen mit Hausverbot starten, muss dem gastgebenden (Hausverbotserteilenden) Verein mindestens 14 Tage vorher mitteilen, dass in ihrer Mannschaft Schützen starten möchten, gegen die  ein Hausverbot vom Gastgeber erteilt wurde.

Hiermit hat der gastgebende (Hausverbotserteilende) Verein eine angemessene Frist geeignete Ausweichmöglichkeit zu finden.

                                                                                              Der Kreisvorstand